Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir vertreten Ihre Rechte.

Das Bankrecht ist keine in sich abgeschlossene Materie.

Ein einheitliches Regelwerk, wie etwa ein „Bankgesetzbuch“, gibt es nicht. Unter Bankrecht sind vielmehr alle Rechtsnormen des privaten und öffentlichen Rechts zu verstehen, die einen Bezug auf die Organisation und das Handeln eines Kreditinstituts haben können. Einige Regelungen enthält das BGB, zum Beispiel über das Darlehen und die Bürgschaft. Im Handelsgesetzbuch (HGB) finden sich weitere Vorschriften, wie Regelungen zu Kaufmannsbürgschaft, Kontokorrent, Zinsen und Provisionen. Daneben gibt es das Börsengesetz, das Kreditwesengesetz sowie eine Vielzahl weiterer Nebengesetze.

Nahezu jeder steht in vertraglichen Beziehungen zu seiner Bank bzw. seinem Kreditinstitut, sei es im Rahmen eines Girokontos, Sparbuchs, Wertpapierkaufs oder einer Finanzierung.

Die sich hieraus ergebenden rechtlichen Probleme sind vielschichtig.

Das Bankrecht ist in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus gerückt, dies gerade im Bereich des Verbraucherkredits.

Erheblicher Beratungsbedarf besteht auch im Bereich des Anlegerrechts, insbesondere wenn es um mögliche Haftungsansprüche gegenüber Anlageberatern und -vermittlern geht. In den letzten Jahren sind zunehmend Mandate im Zusammenhang mit der Kapitalbeteiligung an Fondsgesellschaften festzustellen.

Aber auch im Rahmen von Insolvenz und Zwangsversteigerung kommt den Banken bzw. Kreditinstituten eine erhebliche Rolle zu. Zwangsversteigerung und Insolvenz werden maßgeblich durch die Bank gestaltet. So kommt es im Vorfeld einer Insolvenz häufig zur Kreditkündigung und sich anschließender Verwertung von Sicherheiten, aber auch z.B. zur Gestellung von Sanierungsdarlehen etc.

Die Komplexität der Rechtsmaterie verlangt zwingend nach einer hohen fachlichen Spezialisierung der beratenden Anwälte.

Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab und Rechtsanwalt Dr. Peter Staab stehen Ihnen als erfahrene Berater und Kenner der Materie zur Seite. Die Kollegen Staab/Dr. Staab haben diverse Literatur zur Rechtsmaterie, so unter anderem zum Kreditvertragsvertrags- und Kreditsicherungsrecht veröffentlicht und fungieren hier regelmäßig als Lehrbeauftragte.

Unsere Sozietät berät und vertritt seit vielen Jahren sowohl Kreditinstitute als auch Privatpersonen und Unternehmen in allen Fragen rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht.

Bank- und Zahlungsverkehr

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Ihre Ansprechpartner für Bank- & Kapitalmarktrecht in Saarbrücken

Justizrat Günter Staab

Rechtsanwalt & Partner

Dr. Peter Staab

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David Rixecker

Rechtsanwalt *