Bau- und Architektenrecht
In diesem Fachbereich beraten wir sowohl mittelständische Unternehmen als auch öffentliche und private Bauherren von der Angebotsausschreibung über die Auftragsvergabe und Vertragsschließung bis hin zur Abnahme von Werken und Beitreibung von Forderungen. Darüber hinaus stehen wir unseren Mandanten in sämtlichen Fragen des Leistungsstörungs- und Gewährleistungsrechts zur Seite. Weiterer Schwerpunkt bildet das Architektenrecht in Bezug auf Vertrag, Honorar und Haftung.

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