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Bau- und Architektenrecht
In diesem Fachbereich beraten wir sowohl
mittelständische Unternehmen als auch öffentliche und private
Bauherren von der Angebotsausschreibung über die Auftragsvergabe
und Vertragsschließung bis hin zur Abnahme von Werken und
Beitreibung von Forderungen. Darüber hinaus stehen wir unseren
Mandanten in sämtlichen Fragen des Leistungsstörungs- und
Gewährleistungsrechts zur Seite. Weiterer Schwerpunkt bildet das
Architektenrecht in Bezug auf Vertrag, Honorar und Haftung.
Ihr Ansprechpartner Büro
Saarbrücken:
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